Groth - Steuerberater -

Michael Groth

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Lexika

Freibetrag

Wird ein Freibetrag gewährt, kommt es zur Freistellung eines Geldbetrags von der Besteuerung. Nur der den Freibetrag übersteigende Betrag unterliegt der Besteuerung. Vom Freibetrag ist die Freigrenze abzugrenzen. Denn bei Überschreitung der Freigrenze kommt es zur Besteuerung des gesamten Betrages.

Freibeträge werden unter anderem zur Abmilderung der Steuerprogression gewährt. Aber auch bei Lebensumständen, die für den Steuerpflichtigen mit hohen Ausgaben verbunden sind, werden Freibeträge berücksichtigt. Freibeträge werden im Einkommensteuergesetz, im Erbschaftsteuergesetz aber auch im Gewerbesteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz sowie im Rahmen der Lohnsteuerveranlagung gewährt.

Einige Freibeträge sind:

  • Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

  • Ausbildungsfreibetrag

  • Betreuungsfreibetrag

  • Grundfreibetrag

  • Kinderfreibetrag und Erziehungsfreibetrag

  • Rabattfreibetrag

  • Sparerfreibetrag

  • Freibeträge bei Erbschaft oder Schenkung

  • Ehrenamtsfreibetrag