Groth - Steuerberater -

Michael Groth

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Lexika

Banküberweisung

Die Überweisung ist ein Zahlungsauftrag des Kontoinhabers an die Bank, zulasten seines Kontos einen bestimmten Geldbetrag auf ein anderes Bankkonto bei seinem oder einem anderen Kreditinstitut zu übertragen. Grundlage der Überweisung ist der Überweisungsauftrag. Das Kreditinstitut bucht nach den Angaben auf dem Überweisungsformular den fälligen Betrag vom Konto ab und leitet ihn an die Bank des Geldempfängers. Bei entsprechendem Guthaben oder Kreditrahmen ist die Bank zur Ausführung verpflichtet.

Zahlung durch Überweisung

Zur Zahlung durch Überweisung anstelle von Bargeld ist der Schuldner berechtigt, wenn der Gläubiger damit ausdrücklich einverstanden ist oder wenn dieser sein Girokonto auf Briefen oder Rechnungen angegeben hat. Allein mit der Einreichung des Überweisungsauftrags ist das Schuldverhältnis allerdings noch nicht erloschen. Erforderlich ist vielmehr, dass die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers erfolgt und die Buchung endgültig geworden ist. Beispielsweise hat also ein Mieter nur dann seine Pflicht erfüllt, die vereinbarte Miete zu zahlen, wenn die monatliche Miete auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben ist.

Achtung

Die Bank oder Sparkasse muss dafür sorgen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt folgenden Geschäftstags beim Empfänger eingeht (ein Tag). Bei Papier-Überweisungen ist es der übernächste Tag (zwei Tage).

Streit besteht in der Praxis häufig darüber, ob eine Überweisung rechtzeitig erfolgt ist. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Vereinbarung mit dem Vertragspartner. Wenn keine ausdrückliche Abrede besteht, ist eine Überweisung rechtzeitig erfolgt, wenn sie vor Ablauf, also am letzten Tag der Zahlungsfrist, beim Kreditinstitut eingereicht worden ist. Eine Gutschrift auf dem Konto des Vertragspartners vor Fristablauf ist nicht erforderlich. Etwas anderes gilt nur, wenn ausdrücklich vereinbart war, dass der Betrag bis zu einem bestimmten Datum auf dem Empfängerkonto des Vertragspartners eingegangen sein muss.

Widerruf der Überweisung

Ein Widerruf der Überweisung ist grundsätzlich nicht mehr möglich, sobald der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen ist. Befindet sich die Überweisung bereits im Bearbeitungsmodus der Bank, lässt sich in der Regel nichts mehr ändern. Gleiches gilt, wenn das Geld bereits dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. In dem Fall kann nur noch der Empfänger das Geld zurücküberweisen. Nur wenn zwischen dem Überweisenden und der Bank ein Termin für die Ausführung der Überweisung vereinbart ist, kann der Überweisende bis einen Geschäftstag vorher widerrufen.