Groth - Steuerberater -

Michael Groth

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Lexika

Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter ist ein Unternehmer, der mindestens zwei Reiseleistungen zu einem Pauschalpreis anbietet und diese Reisen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko anbietet. Der Reiseveranstalter ist Vertragspartner des Reisenden. Er schuldet dem Reisenden die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

Der Reiseveranstalter ist vom bloßen Reisevermittler abzugrenzen. Nur der Reiseveranstalter haftet dem Reisenden umfassend für alle zu erbringenden Reiseleistungen. Er hat gegenüber dem Reisenden für etwaige Reisemängel einzustehen. Dagegen vermittelt ein Reisebüro Reisen zwischen einem Reiseveranstalter und dem Reisenden und wird in diesem Fall nicht Vertragspartner des Reisenden.